KfW 308: Jung kauft Alt für Familien beim Bestandskauf

Geprüft und aktualisiert: · Christian Sperling

Jung kauft Alt richtet sich an Familien, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen wollen, statt neu zu bauen. Der Kredit ist güngstig, verpflichtet aber zu einer energetischen Sanierung innerhalb einer festen Frist.

Bin ich förderberechtigt?

Die Voraussetzungen decken sich weitgehend mit KfW 300, gelten hier aber für den Bestandskauf statt Neubau:

Kind im Haushalt. Mindestens ein minderjähriges Kind lebt bei Antragstellung im Haushalt.

Einkommensgrenze. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 90.000 € bei einem Kind nicht übersteigen, zuzüglich 10.000 € je weiterem Kind. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Steuerbescheide aus den beiden Vorjahren, bei Anträgen 2026 also 2023 und 2024.

Kein Voreigentum. Bei Antragstellung darf noch kein Wohneigentum vorhanden sein. Wer bereits Baukindergeld (424), KfW 300 oder KfW 308 für eine andere Wohneinheit bezogen hat, ist ausgeschlossen.

Eigentumsanteil. Mindestens 50 Prozent Eigentumsanteil an der gekauften Immobilie.

Objektzustand. Die Immobilie muss laut Energieausweis in die Effizienzklasse F, G oder H eingestuft sein, also energetisch deutlich unterdurchschnittlich. Neuwertige oder bereits sanierte Häuser fallen aus dem Programm heraus.

Wie viel Förderung ist möglich?

Kinder im Haushalt Kredithöchstbetrag (ab 03.08.2026)
1 Kind 140.000 €
2 Kinder 160.000 €
3 Kinder oder mehr 180.000 €

Die Erhöhung der Förderhöchstsätze gilt ab dem 3. August 2026. Für Anträge bis zum 2. August 2026 gelten weiterhin die bisherigen Höchstbeträge von 100.000 € (1 Kind), 125.000 € (2 Kinder) und 150.000 € (3 Kinder oder mehr). Der Kreditbetrag ist zusätzlich durch den tatsächlichen Kaufpreis gedeckelt, Sanierungskosten werden über dieses Programm nicht mitfinanziert. Zinsbindung ist auf 10 Jahre begrenzt, seit dem 10.12.2025 bietet die KfW keine 20-jährige Zinsbindung mehr an. Aktuelle Zinssätze liefert die KfW-Programmseite 308.

Was wird gefördert, was nicht?

Gefördert wird ausschließlich der Kaufpreis der Bestandsimmobilie samt Grundstück, nicht die anschließende Sanierung. Für die Sanierungskosten selbst kommen andere Programme wie KfW 261 infrage.

Die Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach KfW-Zusage mindestens auf Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert werden, begleitet und bestätigt durch einen Experten für Energieeffizienz. Für Anträge ab dem 3. August 2026 führt die KfW einen zweiten Weg ein: ein Paket kombinierter energetischer Einzelmaßnahmen, verpflichtend bestehend aus Heizungstausch (mindestens 65 % erneuerbare Energien), Fenstertausch, Fassadendämmung sowie Dach- oder Dachbodendämmung. Für diesen Weg genügt die Fachunternehmererklärung nach § 35c EStG; ein Energieeffizienz-Experte ist dann nicht zwingend nötig. Wichtig: Für Anträge bis zum 2. August 2026 gilt ausschließlich der Effizienzhaus-Weg. Wird die Sanierung über KfW 261 gefördert, ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz dort weiterhin verpflichtend.

Kombinierbar mit anderen Programmen?

Ja, sofern die Summe aller Förderungen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt. Insbesondere die Kombination mit KfW 261 für die Sanierungskosten ist üblich und sinnvoll, da 308 selbst nur den Kaufpreis abdeckt. Nicht kombinierbar ist 308 mit Baukindergeld, KfW 300 oder einer weiteren 308-Förderung für dieselbe Wohneinheit.

Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.

Rechenbeispiel: Kauf über 308, Sanierung über 261

So greifen beide Programme ineinander. Eine Familie mit zwei Kindern (Haushaltseinkommen 82.000 €, also unter der Grenze von 110.000 €) kauft einen Altbau der Energieklasse H für 330.000 €:

Finanzierung des KaufsBetrag
KfW 308 „Jung kauft Alt“ (Höchstbetrag bei zwei Kindern)125.000 €
Eigenkapital40.000 €
Bankdarlehen165.000 €
Kaufpreis gesamt330.000 €

Für Anträge ab dem 3. August 2026 steigt der 308-Höchstbetrag bei zwei Kindern auf 160.000 €, der Bankdarlehens-Anteil sinkt dann entsprechend.

Die verpflichtende Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE (binnen 54 Monaten) kostet im Beispiel 170.000 € und läuft über KfW 261:

Sanierung zum Effizienzhaus 85 EEKosten
Außenwanddämmung40.000 €
Fenstertausch25.000 €
Dachdämmung40.000 €
Wärmepumpe45.000 €
Kellerdeckendämmung10.000 €
Begleitung durch Experten für Energieeffizienz10.000 €
Sanierungskosten gesamt170.000 €
Finanzierung der SanierungKreditbetragTilgungszuschuss
KfW 261 Wohngebäude-Kredit (EE-Klasse, Höchstbetrag je Wohneinheit)150.000 €30.000 € (20 %)
Bankdarlehen20.000 €
Gesamt170.000 €30.000 €

Der Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern verringert die Restschuld des 261-Kredits: Statt 150.000 € sind dort nur 120.000 € zurückzuzahlen, für die gesamte Sanierung also 140.000 € statt 170.000 €. Die 20 % setzen sich zusammen aus 10 % für das Effizienzhaus 85 EE plus 10 Prozentpunkten Worst-Performing-Building-Bonus.

Für KfW 261 ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz verpflichtend (im Beispiel mit 10.000 € angesetzt); das Haus der Klasse H erfüllt die Worst-Performing-Building-Definition. Unverbindliches Rechenbeispiel (Konditionen Stand Juli 2026), kein Angebot. Zinsen und Zuschüsse hängen vom Einzelfall ab.

Antragsweg und Fristen

Der Antrag läuft über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW. Er muss vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden. Alternativ lässt sich der Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung schließen, dass die Förderung bewilligt wird, dann darf der Antrag auch kurz danach folgen.

Die 4,5-Jahres-Frist für die Sanierung beginnt mit der KfW-Zusage, nicht mit dem Kaufvertrag. Wer absehbar Schwierigkeiten hat, die Frist oder den Standard einzuhalten, sollte sich frühzeitig an den Finanzierungspartner wenden, eine rückwirkende Anpassung ist begrenzt möglich, wie die Herabsenkung des Zielniveaus für Altanträge im Januar 2026 gezeigt hat.

Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Jung kauft Alt gilt zurecht als eines der anspruchsvolleren KfW-Programme, die Sanierungspflicht ist bindend und nicht nachträglich verhandelbar. Bevor Du eine Immobilie mit F-, G- oder H-Ausweis kaufst, lassen wir die realistischen Sanierungskosten schätzen, damit die 4,5-Jahres-Frist finanziell und zeitlich machbar bleibt. Der neue Einzelmaßnahmen-Weg (für Anträge ab dem 3. August 2026) senkt diese Hürde spürbar. Fördercheck im Erstgespräch.

Quellen und Stand

  • KfW, Merkblatt Kredit Nr. 308 Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien. Bestandserwerb), Stand 12/2025
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Änderung Förderrichtlinie zum 03.08.2026

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